Finanzinformationen für Engagierte

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Inhalts-Verweis

Der Finanzdienst der EA-Gemeinschaft handelt entsprechend der rechtlichen Grundlagen des EA-Selbsthilfe e.V. (Rechtsträger der EA Deutschland):

Formulare

  1. Vorschuss
  2. Reisekosten
  3. Druckkosten-Pauschale monatlich
  4. Allg. Formular zur Auslagenabrechnung (Einzeldruck, Porto, sonstiges)
  5. Druck- & Kopier-Liste  (Anlage zu 4.)
  6. Einheitliche-spezielle-Kosten (ggf. bitte beim Finanzdienst anfordern)
  7. Internet-Kosten
  8. Kosten der Bahncard
  9. Fahrtkosten GSV-Teilnahme (für Gruppensprecher:innen)

Stand: Jun. 2021

Formulare bitte mit einem PDF-Programm öffnen. Das Öffnen im Internet-Browser oder in anderen Programmen funktioniert eventuell nicht korrekt. Ein Formular also erst downloaden, abspeichern und danach mit einem PDF-Programm öffnen, z.B. PDF-XChange Viewer (kostenlos erhältlich bei CHIP Download).

Jedes Formular muss eigenhändig unterschrieben werden. Mit der Unterschrift wird verbindlich erklärt Aussteller des Schriftstücks zu sein. Bitte scannt das Formular und die Belege danach ein und schickt sie an den Finanzdienst per Mail. Die original unterschriebenen Anträge und die Originalbelege können jeweils bei einem nächsten Treffen dem Finanzdienst übergeben werden, um Portokosten zu sparen.

Aus Sicherheitsgründen ist es empfehlenswert die per Mail zu sendenden Anträge zu packen und als eine Datei mit Passwort zu versehen und danach das Paket als Anhang einer Mail zu senden. Hierzu empfiehlt sich z.B. das kostenlose Programm 7-Zip.

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Verzicht auf Erstattung eigener Aufwendungen

Wenn jemand eigene finanzielle Aufwendungen hatte und den aufgewen­deten Betrag EA “schenken” möchte, ist es besser, sichtbar mit Erstattungs­antrag, inklusive Verzicht auf Erstattung zu spenden, als gar keinen Antrag einzureichen. Nichts einzureichen hat für EA nur auf den ersten Blick die gleiche finanzielle Wirkung.

Denn nur mit Erstattungsantrag, inkl. Verzicht auf Erstattung (Spendenvermerk) sieht das Finanzamt die Spende. Sonst fällt sie einfach bei der Gemein­nützigkeitsprüfung “unter den Tisch”. Eine steuerlich wirksame Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) kann natürlich auch nur in diesem Fall ausgestellt werden.

Sichtbar wird gespendet über: Spenden durch Verzicht auf Erstattung, zum Beispiel wie hier. Optimal ist es also für EA, einen Erstattungsantrag einzureichen und gleichzeitig anzukreuzen, dass der gesamte Betrag als Spende verbucht werden soll.
Dann sieht der Prüfer der Gemeinnützigkeit im Finanzamt, dass

  • in der Angelegenheit tatsächlich eine Person für die Vereinszwecke tätig wurde
  • in Summe sich viele verschiedene Personen für die Vereinszwecke engagieren
  • Personen bereit sind, zusätzlich zur aufgewendeten Zeit und Energie die gemeinnützigen Zwecke des Vereins auch finanziell zu unterstützen.

Hinweis: Wenn in den Anträgen auf Erstattung eines Gesamt- oder Teil-Betrages verzichtet wird, kann schon im Antrag eine Spendenbescheinigung, d.h. eine sogenannte Zuwendungsbestätigung durch einfaches Ankreuzen angefordert werden.

Geldspenden durch Überweisung

Detaillierte Angaben über das Thema Spenden finden sich auf der Spendenseite.

  • Zuwendungsbestätigungen, d.h. Spendenbescheinigungen werden, wenn die notwendigen Adressangaben vorliegen, in der Regel am Anfang des folgenden Jahres vom Kassenwart ausgestellt.
  • Beleg für vereinfachten Spendennachweis bei privater Spende bis 300,00 € (Erklärungen finden sich auf Spenden-Seite)

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Arbeitstreffen ./. spirituelle Meetings

Die Erstattung von Ausgaben oder Aufwendungen erfolgt nur im Rahmen der eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit für die Emotions Anonymous, Deutschland. Es ist deshalb erforderlich Arbeitstreffen von anderen Treffen nachprüfbar zu unterscheiden.

Die Prüfung des Vorliegens eines Arbeitstreffens kann Teil der Prüfung durch das Finanzamt sein. Denn Ausgaben für die Teilnahme an Treffen zur eigenen Genesung oder für private Treffen werden nicht erstattet, z.B. Meeting­besuche. Dies wären “verdeckte Gewinnausschüttungen”, die die Gemeinnützigkeit insgesamt gefährden (siehe Selbstlosigkeitsgebot des § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO).

Um Arbeitstreffen sicher als solche zu charakterisieren, dient ein Protokoll des Treffens. Es muss enthalten: Arbeitssitzungsbezeichnung, Ort, Zeit, teilnehmende Personen (Vorname und Meetingort reicht), Protokollant:in-Angabe und das wesentliche Thema und Ergebnis der Arbeitssitzung. Wir stellen als Unterstützung eine Protokollvorlagen zur Verfügung.

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