Verein: EA-Selbsthilfe e.V.

Nächste Mitgliederversammlung: 18. Aug. 2024, ab 10:45 Uhr, Frankfurt a.M.

Informationen für Vereinsmitglieder: Mitgliederbereich
(Mitglieder des EA-Selbsthilfe e.V. erhalten das Passwort beim Vorstand.)

Bitte beachtet: Für die inhaltliche, überregionale Arbeit in EA ist die Intergruppe bzw. sind die Diensttuenden zuständig und nicht der Vorstand des Vereins; für die jeweiligen Kontaktdaten der Dienste siehe: EA-Kurzinfo und Kontaktdaten

Hinweise zur Funktion des Vereins

Der EA-Selbsthilfe e.V. fungiert als Rechtsträger der Emotions Anonymous Deutschland, d.h. als juristische Person ist er Haftungs- und Vertragspartner für EA. Seine Organe handeln subsidiär, d.h. nachrangig und nur, wenn oder soweit die Dienste oder sonstigen Betraute nicht tätig werden können. Das Handeln des Vereins richtet sich nach den Beschlüssen von IG, GSV oder der Teams.

Der Verein wird Vertragspartner, z.B. bei Jugendherbergen und Versicherungen. Dies ermöglicht die Vermeidung von Haftungsrisiken für Einzelpersonen. Er ist Inhaber von Literaturlizenzen und führt das Geschäftskonto zur Verwaltung von Spenden. Damit unterstützt und fördert er die EA Gemeinschaft und die verantwortlich Betrauten gemäß der EA-Struktur. Letztendlich stellt er auch sicher, dass die EA-Gemeinschaft überregional dauerhaft handlungsfähig bleibt.

Der Verein gibt EA eine sichere Grundlage

Die allgemeine Dienstzeit einer diensttuenden Person in der Intergruppe beträgt gemäß EA-Struktur 3 Jahre und darf um weitere 3 Jahre verlängert werden. Diese zeitliche Beschränkung gibt es beim Verein nicht, um eine kontinuierliche Handlungsfähigkeit für EA – auch unabhängig von der Besetzung oder Nichtbesetzung der Dienste – zu gewährleisten. Insoweit bietet der Verein mit seinen Mitgliedern, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand eine dauerhaft gesicherte Grundlage.

Mitgliedschaft

Als Intergruppen Sprecher helfen wir bei der Zusammenarbeit in EA.

In den lokalen EA-Selbsthilfegruppen ist die Teilnahme zwar empfohlen, aber letztlich unverbindlich. Unabhängig davon kann jede Frau, jeder Mann oder Transgender auch Mitglied im EA-Selbsthilfe e.V. werden. Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Mit der Mitgliedschaft bekundet jedes Mitglied, dass es EA in Deutschland verbindlich unterstützen möchte. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass jedes Mitglied an der jährlichen Mitgliederversammlung teilnimmt und die dort erforderlichen Beschlüsse mit der eigenen Stimme mitgestaltet. Mitgliederversammlungen (MV) finden im Rahmen des EA-Jahrestreffens statt.

Schriftliche Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten;
z.B. per Mail an: Vorstand(ät)ea-selbsthilfe.net

Die jährliche, jeweilige Gruppensprecherversammlung (GSV) der EA-Gemeinschaft bildet den Beirat des Vereins und per Satzung damit auch ein Organ des Vereins.

Spenden-Bescheinigungen werden gern auf Anfrage ausgestellt.

Weitere Infos für Vereinsmitglieder

Mitgliederbereich

Im Bereich für Vereinsmitglieder finden sich zusätzliche Informationen, z.B. Protokolle von Mitgliederversammlungen, von Beirats- und Vorstandssitzungen. Dieser Bereich ist passwortgeschützt. Anfragen und Anregungen bitte per Email an die an: Vorstand(ät)ea-selbsthilfe.net